Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Foto- und Videodienstleistungen

Stand Februar 2026

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Foto- und Videodienstleistungen zwischen Jessica Christ und ihren Kund*innen (Auftraggeberin). Abweichungen oder mündliche Nebenabreden müssen schriftlich vereinbart oder bestätigt werden. Ergänzend gilt das Schweizerische Obligationenrecht (Werkvertrag Art. 363 ff. und Auftrag Art. 394 ff. OR). 

Die Auftraggeberin bestätigt mit der Beauftragung, die AGB gelesen und akzeptiert zu haben. Sie gelten auch für zukünftige Aufträge, sofern nichts anderes vereinbart wurde. 

2. Vertragsabschluss

Anfragen sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, wenn die Auftraggeberin die von Jessica Christ erstellte Offerte schriftlich (z. B. per E-Mail) bestätigt. 

Ist in der Offerte eine Anzahlung vorgesehen, wird der Termin erst mit deren Eingang definitiv reserviert, bis dahin kann Jessica Christ den Termin anderweitig vergeben. Erfolgt keine Anzahlung, gilt der Auftrag mit der schriftlichen Bestätigung oder spätestens mit der Inanspruchnahme der Dienstleistung als verbindlich erteilt.

3. Leistungsumfang, persönliche Erbringung und Shootingzeit

Der Leistungsumfang wird in der Offerte festgelegt. Mehrforderungen werden separat berechnet. 

Jessica Christ erbringt die Leistungen persönlich oder unter ihrer Leitung, wobei die künstlerische Gestaltung in ihrem Ermessen liegt. Hilfspersonen (z. B. Assistent*innen) können nach Ermessen und gegen separate Vergütung eingesetzt werden. 

Die Shootingzeit beginnt mit der Ankunft am Einsatzort und endet zur vereinbarten Zeit. Jede zusätzliche Stunde wird zum geltenden Stundensatz verrechnet. Verspätungen oder Wartezeiten, die nicht von Jessica Christ verursacht wurden, verlängern die vereinbarte Shootingzeit nicht.

4. Lieferfristen

Die reguläre Lieferzeit beträgt 2–3 Wochen für Fotos und 3–6 Wochen für Videos. Expresslieferungen sind gegen Aufpreis möglich. Verzögerungen durch Krankheit oder höhere Gewalt begründen keinen Reklamationsanspruch. 

Erbringt die Auftraggeberin erforderliche Mitwirkungspflichten (z. B. Feedback oder Material) verspätet, verschieben sich die Termine entsprechend. Jessica Christ ist in diesem Fall nicht zu einer Express-Erledigung verpflichtet, die Wiederaufnahme der Arbeit erfolgt nach ihrer aktuellen Verfügbarkeit.

5. Post-Production / Bearbeitung 

Die Auswahl der finalen Bilder erfolgt durch Jessica Christ, sofern nicht anders vereinbart. Der Videoschnitt basiert auf der vorab besprochenen Planung. 

Die Bearbeitung erfolgt im persönlichen Stil von Jessica Christ; weitergehende stilistische Änderungen werden nach Stundenaufwand berechnet. 

Die Auftraggeberin hat Anrecht auf eine Feedbackrunde für kleine gestalterische Wünsche. Diese ist im Honorar enthalten und auf einen Aufwand von rund 2 Stunden bei Video (je 1h Schnitt/Colorgrading) bzw. 1 Stunde bei Foto begrenzt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

6. Abnahme und Lieferung 

Nach Abnahme der Endversion sind kostenfreie Änderungen ausgeschlossen, ausser bei wesentlichen Fehlern durch Jessica Christ (z. B. Namensfehler oder fehlerhafte Medien). Weitergehende oder zusätzliche Änderungen werden nach aktuellem Stundensatz verrechnet.

Fotos gelten als genehmigt, wenn sie nicht innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung schriftlich und mit klarer Angabe der Mängel beanstandet werden.

Bei Videos gilt der Schnitt nach Erreichen des vereinbarten Picture Lock als final. Weitere Post-Production-Arbeiten wie Sounddesign oder Farbkorrekturen erfolgen auf Basis des finalen Schnitts. Nachträgliche Änderungen am Schnitt oder zentrale Anpassungen (Musik, Ablauf) werden nach Stundensatz zuzüglich einer Gebühr von CHF 100 verrechnet. 

Höhere Gewalt berechtigt Jessica Christ zu einer angemessenen Verlängerung der Fristen ohne Schadenersatzpflicht.

7. Rohmaterial

Das Rohmaterial ist nicht Teil des Lieferumfangs und verbleibt bei Jessica Christ. Auf ausdrücklichen Wunsch kann es gegen eine projektspezifisch vereinbarte Pauschale bereitgestellt werden. Bei Videoprojekten kann diese Pauschale aufgrund der Datenmenge und des Mehraufwands höher ausfallen.

8. Aufbewahrung von Daten 

Jessica Christ ist nicht zur dauerhaften Archivierung des entstandenen Materials verpflichtet. Nach Übergabe der Endversion wird das Rohmaterial nach 30 Tagen (bei Grossprojekten nach 90 Tagen) gelöscht, sofern nicht anders vereinbart. 

Mit der Lieferung geht die Verantwortung für die Datensicherung vollständig auf die Auftraggeberin über, eine Haftung für Datenverlust nach diesem Zeitpunkt ist ausgeschlossen. 

Sollten fertige Werke aufgrund von Verlust seitens der Auftraggeberin erneut bereitgestellt werden müssen, wird dieser Aufwand nach Stundensatz, mindestens jedoch mit CHF 50 verrechnet. Eine Garantie für die Verfügbarkeit nach Ablauf der oben genannten Fristen besteht nicht.

9. Rechte und Nutzung

Das Rohmaterial bleibt Eigentum von Jessica Christ. Sie bleibt Urheberin der Werke und darf diese für eigene Werbezwecke nutzen, sofern nicht anders vereinbart. 

Die Auftraggeberin erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Jede kommerzielle Weiterverwendung oder Weitergabe an Dritte bedarf einer separaten Vergütung.

Bei jeder Veröffentlichung ist Jessica Christ als Urheberin zu nennen. Die Werke dürfen ohne schriftliche Zustimmung weder bearbeitet noch verändert werden (inkl. Filter, Zuschnitt oder Formatänderungen).

10. Verantwortung und Haftung 

Die Auftraggeberin sorgt für alle nötigen Informationen, Zugänge, Personen und Genehmigungen (z. B. Locations). Verzögerungen oder Mehraufwände durch mangelnde Vorbereitung gehen zu ihren Lasten. Beschädigt oder zerstört die Auftraggeberin (ausgeliehene oder eigene) Gegenstände von Jessica Christ, trägt sie die Kosten für die Neubeschaffung. Für die Absicherung involvierter Dritter (Models, Locations) sowie die Einhaltung von Persönlichkeits- und Urheberrechten bei der Nutzung der Medien ist die Auftraggeberin allein verantwortlich. Die Verpflegung (nach Möglichkeit vegan, sicher aber vegetarisch) ist ab einer Einsatzdauer von 4 Stunden durch die Auftraggeberin sicherzustellen.

Beide Parteien wahren Vertraulichkeit über nicht öffentliche Inhalte. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus. Allen Parteien wird der Abschluss einer eigenen Haftpflicht- und Unfallversicherung empfohlen.

Jessica Christ haftet nicht für Diebstähle während eines Auftrags (Wertsachen sind selbst zu sichern) oder für Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt (Krankheit, Technikdefekt, Streik etc.). Letztere berechtigen zu einer angemessenen Fristverlängerung ohne Schadenersatzanspruch. Für Fehler von Hilfspersonen haften diese direkt. Eine Haftung für Schäden an Personen oder Objekten ist ausgeschlossen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Eine Garantie für spezifische Motive, Posen oder Wetterbedingungen besteht nicht, da Bedingungen vor Ort (z. B. Wetter, Verhalten von Tieren, bauliche Hindernisse) unvorhersehbar sind.

11. Honorar und Spesen
Die Offerte von Jessica Christ bildet die Grundlage für das Honorar. 

Bei Kostenvoranschlägen (Abrechnung nach Zeitaufwand) gelten Abweichungen bis zu 10 % als genehmigt. Höhere Abweichungen werden der Auftraggeberin mitgeteilt. Erfolgt innerhalb von 7 Tagen kein schriftlicher Widerspruch, gelten diese als akzeptiert. 

Pauschalpreise beziehen sich auf den in der Offerte definierten Leistungsumfang (z. B. vereinbarte Anzahl Bilder/Videos oder Einsatzdauer). Wird dieser Umfang überschritten (z. B. durch Anforderung zusätzlicher Medien, Änderungen am Briefing oder Mehraufwand durch mangelnde Mitwirkung der Auftraggeberin), wird dieser Zusatzaufwand pro Einheit oder nach aktuellem Stundensatz separat in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Aufträge auf stunden- oder tagesbasis. 

Sämtliche Spesen (Reisekosten, Requisiten, Studio-Miete, Models, Locationgebühren etc.) sind nicht im Honorar enthalten und werden von der Auftraggeberin getragen. 

Die Nutzung von speziellem Eigen-Equipment sowie die Miete von externem Zusatzequipment werden in der Offerte ausgewiesen und der Auftraggeberin in Rechnung gestellt. Jessica Christ behält sich vor, die Abnutzung und Bereitstellung besonderer technischer Ressourcen separat zu verrechnen

Für Einsätze an Nacht-, Wochenend- oder Feiertagen kann ein Zuschlag von 25 % auf das Honorar erhoben werden. 

Alle Preise verstehen sich exklusive MwSt., sofern Jessica Christ mehrwertsteuerpflichtig ist.

12. Reisezeit, Reise- und Transportkosten

Die Reisezeit (An- und Rückfahrt ab Baden) wird wie folgt verrechnet: Die ersten 60 Minuten sind kostenlos, ab der 61. Minute wird eine Pauschale von CHF 30 pro Stunde verrechnet.

Unabhängig von der Reisezeit trägt die Auftraggeberin sämtliche anfallenden Reise- und Transportkosten. Die Anfahrt erfolgt grundsätzlich per ÖV (Halbtax-Tarif). Ist ein Fahrzeug notwendig, werden die Kosten für Mobility, Benzin, Parking oder sonstige Zusatzkosten vollumfänglich in Rechnung gestellt. 

Zusätzliche Transportkosten während eines Auftrags (Taxi, Equipmenttransport, Besorgung einer Requisite etc.) werden 1:1 weiterverrechnet.

13. Anzahlung und Zahlungsbedingungen 

Für bestimmte Aufträge ist eine Anzahlung fällig, die Höhe wird in der Offerte ausgewiesen. Erst nach Zahlungseingang gilt der Termin als verbindlich gebucht. Die Anzahlung ist innert 7 Tagen, spätestens jedoch vor Arbeitsbeginn, zu leisten. Ohne fristgerechte Zahlung behält sich Jessica Christ das Recht vor, den Auftrag nicht auszuführen.

Rechnungen sind innert 14 Tagen zahlbar. Jessica Christ kann die Auslieferung der Daten bis zur vollständigen Zahlung zurückhalten. Bei Zahlungsverzug gelten folgende Sätze:

  • Verzugszins: 5 % p. a.

  • Mahngebühren: 1. Mahnung: CHF 0, 2. Mahnung: CHF 25, 3. Mahnung: CHF 50.

  • Betreibung: Nach der 3. Mahnung folgt ggf. die Betreibung zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von CHF 250 sowie aller anfallenden Verfahrenskosten.

Bereits erbrachte Leistungen (z. B. Konzeption, Dreh, Rohschnitt) können unabhängig vom Projektfortschritt verrechnet werden. Bei Pauschalen kann die gesamte Rechnung vorzeitig gestellt werden.

14. Annullierung, Verschiebungen oder Reduktion
Absagen oder Verschiebungen durch die Auftraggeberin müssen schriftlich erfolgen. 

Bei einer Annullierung weniger als 24 Stunden vor dem Termin werden 50 % des vereinbarten Honorars fällig, bei 72 bis 24 Stunden sind es 25 %. Erscheint die Auftraggeberin ohne Abmeldung nicht, wird das volle Honorar in Rechnung gestellt. 

Für kurzfristige Verschiebungen innerhalb von 72 Stunden vor Beginn wird eine Pauschale von CHF 150 verrechnet. 

Bereits entstandene, nicht stornierbare Kosten wie Reisekosten, Mieten oder gebuchte Dritte werden zusätzlich immer voll in Rechnung gestellt.

Bei einem Ausfall durch Jessica Christ wegen Krankheit oder anderer unverschuldeter Verhinderung beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung bereits empfangener Zahlungen, sofern noch kein Aufwand entstanden ist. Zudem wird ein Ersatztermin angeboten. 

Bei Absagen der Auftraggeberin aus unverschuldeten Gründen (mit Nachweis) wird ebenfalls ein Ersatztermin angeboten. Wird dieser nicht wahrgenommen, greifen die regulären Stornogebühren.

15. Gutscheine
Wertgutscheine sind übertragbar und nicht bar auszahlbar. Nach Ablauf von zwei Jahren kann die Einlösung auf Werktage beschränkt werden. Allfällige Preissteigerungen bis zur Einlösung gehen zu Lasten der Auftraggeberin.

16. Touren, Auslandsreisen

Bei Projekten, die eine Reisebegleitung erfordern (Touren), trägt die Auftraggeberin sämtliche Reisekosten (Transport, Unterbringung, Visa, Akkreditierungen). Verpflegungskosten werden entweder direkt übernommen oder über eine im Angebot vereinbarte Verpflegungspauschale (Per Diem) abgerechnet.

Tage, an denen keine Produktion stattfindet, die aber für die An- und Abreise zum Einsatzort genutzt werden (Reisetage), werden mit 50 % des vereinbarten Tagessatzes berechnet, sofern nicht anders vereinbart.

Leistungen, die über die reine Erstellung von Bild- und Videomaterial hinausgehen (z.B. Location-Scouting, Reiseorganisation, tägliche Same-Day-Edits oder umfangreiche Datensicherung vor Ort), gelten als Mehraufwand und können nach den aktuellen Sätzen des Auftragnehmers zusätzlich vergütet werden.

Die Auftraggeberin haftet für die Sicherheit am Set/Tourbus. Sollte eine spezifische Zusatzversicherung für Auslandseinsätze oder erhöhtes Risiko erforderlich sein, werden diese Kosten an die Auftraggeberin weitergereicht.

17. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von Jessica Christ.